Heizungsprüfung für Gasheizungen Pflicht

Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist nach §2 EnSimiMaVverpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes
optimieren zu lassen. In diesem Rahmen ist zu prüfen:

1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Für unsere Kunden mit Wartungsvertrag, deren Gas-, Öl- und Holzheizungen wir warten, führen wir die Heizungsprüfung bei der Wartung kostenlos mit aus.

Für Kunden ohne Wartungsvertrag bieten wir Ihnen gerne die Durchführung der Heizungsprüfung gem. Angebot an.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 08177 / 741.